Gießen (ots) – Was als hilflose Person am vergangenen Freitag (13.1.) begann, endete am Sonntag (15.1.) mit einem Untersuchungshaftbefehl. Am Freitagabend ging ein 30-Jähriger aus Gießen auf Bundespolizisten und Rettungskräfte los und am Sonntagabend soll er einen 17-Jährigen während der Zugfahrt bestohlen haben. Inzwischen liegt gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl vor. Heute Mittag (16.1.) wird er dem Haftrichter vorgeführt.

So begann es.

“Hilflose Person im Zug aus Frankfurt am Main – Ankunft 20.04 Uhr, Gleis 3”, so lautete am vergangenen Freitagabend die Meldung an die Bundespolizei im Revier Gießen.

Aus hilflos wurde aggressiv

Schnell wendete sich das Blatt. Aus der angeblich hilflosen Person wurde ein aggressiver und gewalttätiger Mann. Der 30-Jährige sperrte sich gegen die ebenfalls verständigte RTW-Besatzung, die er sogar bespuckte. Auch als die Bundespolizisten eingriffen und den Mann zwecks Personalienfeststellung zur Wache bringen wollten, sperrte sich der 30-Jährige und versuchte die Bundespolizisten sogar mit einem Fausthieb zu verletzen.

Der Beamte konnte dem Schlag ausweichen. Verletzt wurde niemand. Mit Unterstützung von weiteren Kollegen gelang die Festnahme des Mannes. Bei dem 30-Jährigen handelt es sich um einen algerischen Asylbewerber aus Gießen.

Gestohlene mexikanische Pässe im Gepäck

Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Ordnungshüter zudem vier mexikanische Pässe. Die Identitätspapiere stellten die Beamten sicher. Am späten Abend kam der 30-Jährige wieder frei.

Gemeinschaftlich im Zug auf Diebestour

Am Sonntagabend fiel der Mann erneut auf. Zusammen mit drei Komplizen soll er einem 17-Jährigen während der Zugfahrt von Frankfurt am Main nach Gießen die Geldbörse gestohlen haben.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den 30-Jährigen u. a. Strafverfahren wegen Widerstands sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Diebstahls eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Gießen wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Über den weiteren Verbleib entscheidet der Haftrichter.


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