Gießener Polizisten und Mitarbeiter des Gewerbeamtes der Stadt Gießen sowie des Regierungspräsidium Gießen kontrollierten am Samstag ein Friseurgeschäft in der Gießener Innenstadt. Es gab Hinweise auf die Nichteinhaltung der Corona-Bestimmungen und auf den Handel mit Betäubungsmitteln. Sämtliche Dienstleistungen mussten nach der Kontrolle wegen diverser Verstöße eingestellt werden. Das Friseurgeschäft wurde auf Anordnung des Regierungspräsidium Gießen am Montag geschlossen.

Die Ordnungskräfte trafen bei der Kontrolle des Geschäftes sechs Personen an, davon trugen ein Angestellter und mehrere Kunden nicht die vorgeschriebene FFP2-Maske. Auch fehlte bei den Kunden der Nachweis eines negativen Corona Tests. Ein Kunde befand sich in einem nicht erlaubten „Wartebereich“ und ein mutmaßlicher Freund eines Angestellten stand hinter der Theke. Nach eigenen Angaben wollte er sich noch die Haare schneiden lassen. Darüber hinaus führte der Betrieb offenbar keine Kundenliste, so dass nach den Bestimmungen der Corona-Verordnung keine Kontaktdaten erhoben worden waren. Die Kontrolleure stellten ebenfalls fest, dass keiner der beiden Angestellten ein Meister oder ein technischer Betriebsleiter war. Die Handwerkskammer wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Der Verdacht der Steuerhinterziehung wird ebenfalls geprüft, da die Kassen- bzw. die Buchführung offensichtlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.

Hinweise auf einen mutmaßlichen Betäubungsmittelhandel erbrachte die Kontrolle nicht.


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