Wenn die Glocke bimmelt…
Altmetallhändler in Mittelhessen müssen Tätigkeit beim Regierungspräsidium Gießen anzeigen – Keine Elektrogeräte dazustellen
Gießen/Mittelhessen: Auch in Mittelhessen sind regelmäßig Altmetallsammler unterwegs. Viele arbeiten seriös. Allerdings gibt es zunehmend auch solche, die die Sammlungen illegal und nicht im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen durchführen. Verboten ist beispielsweise, eine Melodie abzuspielen. Die Sammler dürfen sich lediglich mit dem traditionellen Läuten einer Glocke ankündigen, sodass Bürgerinnen und Bürger genügend Zeit haben, sie anzuhalten, wenn sie ihnen Altmetall mitgeben möchten. In vielen Fällen werden Gegenstände zunächst einmal mitgenommen, später gesichtet und bei Nichtgefallen irgendwo in der Landschaft „entsorgt“. „Das ist ein unschöner Anblick für uns alle und die Kosten für die Entsorgung trägt letztendlich die Allgemeinheit, das heißt jeder Einzelne von uns“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Doch hiergegen kann jeder etwas tun: „Geben Sie Ihr Altmetall nur seriösen Altmetallhändlern mit, die die entsprechenden Vorschriften einhalten“, bittet er.
Das Regierungspräsidium Gießen weist darauf hin, dass die Händler ihre Tätigkeit anzeigen müssen. Das betrifft zweierlei: Zum einen das Befördern von Abfällen. Zum anderen, dass die Abfälle bei privaten Haushalten eingesammelt werden. Grundlage sind die Paragrafen 53 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. In den Landkreisen Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und dem Vogelsbergkreis sind diese Anzeigen beim Regierungspräsidium Gießen (RP) vorzulegen. Sie sind außerdem beim Sammeln im Fahrzeug mitzunehmen.
Die Fachleute des RP-Dezernats für industrielle Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung informieren zudem darüber, was Bürgerinnen und Bürger beachten sollten, wenn sie Altmetall entsorgen wollen. Ihre wohl wichtigste Nachricht: „Da es für die Altmetallsammlungen keine festen Termine wie zum Beispiel für die Abholung der Mülltonnen gibt, legen Sie Ihr Altmetall bitte nicht einfach zur Abholung an den Straßenrand und stellen Sie vor allem keine Elektrogeräte dazu.“ Altmetallhändler dürfen Waschmaschinen, Kühlschränke und Co. nicht mitnehmen und müssen bei Verstößen mit einem hohen Bußgeld rechnen. Auch Altfahrzeuge und andere gefährliche Abfälle wie Altöl, Farben, Lacke, ungereinigte Ölfässer, Motoren mit Betriebsflüssigkeit oder Autobatterien dürfen nicht von den Sammlern mitgenommen werden. Die Experten des Regierungspräsidiums verweisen für die Entsorgung dieser Abfälle auf die Schadstoffsammlungen in den Kommunen oder auch die Entsorgung in Wertstoffhöfen.
„Bitte informieren Sie sich im gemeindlichen Mitteilungsblatt oder auf den Internetseiten der Gemeinden und Kreise über Entsorgungsmöglichkeiten für Dinge, die nicht in die graue Tonne gegeben werden können. Achten Sie auch darauf, Ihr Altmetall nur an Händler abzugeben, deren Fahrzeug vorne und hinten mit zwei weißen Warntafeln mit schwarzem A – dem „A-Schild“ – gekennzeichnet ist“, appellieren die Gießener Fachleute.
Nicht nur beim RP, sondern auch beim Polizeipräsidium Mittelhessen kommt es immer wieder zu Meldungen, die in Verbindung mit „Schrotthändlern“ stehen. Die Polizei empfiehlt, im Zweifel das Kennzeichen zu notieren und die nächstgelegene Polizeidienststelle zu informieren. Bei Kontrollen könne dann festgestellt werden, ob es sich um seriöse oder unseriöse Altmetallhändler handelt, heißt es aus dem Polizeipräsidium Mittelhessen.
Weitere Informationen finden sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Altmetallsammler auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de (Rubrik Umwelt & Natur, dann weiter zu „Abfall“). Unter „Sammlung und Transport“ ist ein Merkblatt für Altmetallsammler hinterlegt.