A5/Grünberg: Am Donnerstag (20.8.) kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Mittelhessen auf der A 5 bei Grünberg einen polnischen Sattelzug. Zuvor war der Fahrer der Zivilstreife durch einen Abstandsverstoß aufgefallen. Bei einer Geschwindigkeit von rund 80 km/h hatte er lediglich etwa zehn Meter Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeuggespann eingehalten. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der Fahrer zunächst ungewöhnlich kooperativ. Während Verkehrsteilnehmer bei festgestellten Verkehrsverstößen nicht selten diskutieren, wollte der Mann das zunächst im Raum stehende Bußgeld offenbar möglichst schnell bezahlen.

Der Grund für dieses Verhalten zeigte sich bei der Überprüfung des digitalen Kontrollgerätes. Dabei stellten die Beamten fest, dass im Tachographen abwechselnd die Fahrerkarte des ukrainischen Fahrers und die Fahrerkarte einer weiblichen Fahrerin gesteckt worden waren. Die betreffende Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vor Ort. Nach Angaben des Fahrers habe diese den Sattelzug zuvor verlassen und war mit einem anderen Lastkraftwagen in Richtung Italien weitergefahren.

Aufgrund der vorliegenden Daten ergab sich der Verdacht, dass der Fahrer die Fahrerkarte der Frau zur Aufzeichnung eigener Lenk- und Arbeitszeiten verwendet haben könnte. Ihre Fahrerkarte konnte jedoch nicht aufgefunden werden. Eine anschließende Auswertung der Tachographendaten brachte erhebliche Verstöße gegen die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten ans Licht. Demnach war der Fahrer innerhalb von zehn Tagen insgesamt 91 Stunden am Steuer und legte dabei mehr als 6.500 Kilometer zurück. In diesem Zeitraum hatte er lediglich einmal eine tägliche Ruhezeit von neun Stunden eingelegt. Auch die nach spätestens sechs Tagen vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit war nicht eingehalten worden.

Zum Vergleich: Für einen einzelnen Fahrer gilt grundsätzlich eine maximale wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf die Lenkzeit insgesamt 90 Stunden nicht überschreiten. Da die beiden Fahrer-/Fahrerkarten zudem nicht im vorgeschriebenen Zweifahrerbetrieb eingesetzt worden waren, entstand der Eindruck, dass der Sattelzug viel zu lange und ohne die vorgeschriebenen Pausen gefahren worden sein könnte.

Der Mann am Steuer des LKW musste die fehlenden Ruhezeiten noch vor Ort nachholen und durfte seine Fahrt erst anschließend fortsetzen. Zu einer Gefährdung anderer oder einem Unfall kam es nach derzeitigen Erkenntnissen glücklicherweise nicht, die Kontrolle verhinderte möglicherweise Schlimmeres.

Aufgrund der Feststellungen vor Ort lag zudem der Verdacht der Fälschung beweiserheblicher Daten vor. Die Beamten leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein. Ob der Fahrer tatsächlich die zweite Fahrerkarte benutzt hatte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Sollten dich der Verdacht bestätigen, drohen dem Fahrer und dem Unternehmer aufgrund der festgestellten Verstöße erhebliche finanzielle Konsequenzen im unteren fünfstelligen Eurobereich.