Gesundheitsamt trifft Regelung für zunächst eine Woche

Gießen: Wegen der Corona-Infektionslage im Landkreis Gießen ordnet das Gesundheitsamt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Aussetzung des Präsenzunterrichts an allen Grundschulen, weiterführenden und beruflichen Schulen in Stadt und Landkreis Gießen zunächst für die Woche nach den Osterferien an. Ausgenommen sind die Abschlussklassen. Eine Notbetreuung wird angeboten.

Die Regelung gilt ab dem kommenden Montag (19. April), dem ersten Tag nach den Osterferien, bis zunächst Freitag, 23. April. „Dann werden voraussichtlich bundesweit einheitliche Regelungen durch die vorgesehene Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten“, sagt Landrätin Anita Schneider. Darüber entscheidet am Mittwoch der Bundestag.

Das Gesundheitsamt stellt gerade durch die flächendeckend und mittlerweile überwiegend auftretende, hochansteckende britische Virusvariante fest, dass es verstärkt unter jüngeren Menschen zu Infektionen und damit auch schwereren Verläufen kommt. „Wir sehen es als notwendig an, Kontakte in diesen Altersgruppen zu reduzieren, um vor dieser Entwicklung zu schützen“, sagt Schuldezernentin Dr. Christiane Schmahl.

Die Aussetzung des Präsenzunterrichts entspricht dem Eskalationskonzept des Landes Hessen zur Eindämmung der Pandemie. Dieses sieht in der nun aktualisierten Fassung vor, dass Distanzunterricht regelmäßig ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 gelten soll.

Quelle: lkgi.de


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