Teilnehmerzahl von Veranstaltungen wird begrenzt und Testplicht für Innenräume wird eingeführt

Der Landkreis Gießen hat mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 die zweite Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes erreicht (stand 16.08.21) und erlässt entsprechend den Vorgaben des Landes eine neue Allgemeinverfügung. Am 16. August hat das Robert Koch-Institut (RKI), dessen Inzidenzen maßgeblich für die Einstufungen sind, einen Wert von 36,2 für den Landkreis Gießen veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt am 18. August in Kraft und am 9. September außer Kraft, sofern nicht vorher die Inzidenz von 35 an fünf Tagen in Folge unterschritten wird oder sich die Infektionslage beziehungsweise Landesvorgabe vorher ändert.

Zum Schutz vor dem Coronavirus wird die Höchstzahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen in Innenräumen auf 250 Personen und im Freien auf 500 Personen begrenzt, wobei genesene und vollständig geimpfte Personen nicht mitgezählt werden. Zudem gilt ab Mittwoch für Veranstaltungen (mehr als 25 Teilnehmende), Restaurants und weitere Einrichtungen in Innenräumen eine Testpflicht für Personen, die nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Damit sollen Corona-Infektionen frühzeitig erkannt und Infektionsketten schnellstmöglich unterbrochen werden.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut und weitere Infos unter corona.lkgi.de.

Quelle: Landkreis Gießen


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