Gießen: Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Gießen führen aufgrund einer Anfang September 2023 bei der Staatsanwaltschaft schriftlich erstatteten Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen den Bürgermeister der Stadt Gießen.

Ihm wird zur Last gelegt, den sog. „Gießener Verkehrsversuch“ trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10.07.2023 fortgeführt zu haben und dadurch der Stadt einen Vermögensnachteil (erhöhte Rückbaukosten, etc.) zugefügt zu haben.

Im Zuge der Ermittlungen wurden im Laufe des heutigen Tages durch Beamtinnen und Beamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft in den Räumlichkeiten der Stadt Gießen am Berliner Platz diverse Unterlagen und Speichermedien sichergestellt, die nunmehr ausgewertet werden müssen.

Während der Maßnahmen kam es – insbesondere auch wegen des kooperativen Verhaltens des Beschuldigten – zu keinen besonderen Vorkommnissen.

Weitere Auskünfte werden aufgrund der andauernden Ermittlungen derzeit nicht erteilt.


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