Gießen: Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei eritreischen Veranstaltungen in Gießen hat die Bundesanwaltschaft heute, am 15. September 2026, zwei mutmaßliche führende Mitglieder der Gruppierung „Brigade N’Hamedu Deutschland“ festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2026. Ein eritreischer Staatsangehöriger wurde im Raum Saarbrücken, ein deutscher Staatsangehöriger in Stuttgart durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei festgenommen.

Die Beschuldigten stehen im dringenden Verdacht, Mitglied einer inländischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Dem eritreischen Beschuldigten wird darüber hinaus in zwei Fällen Landfriedensbruch vorgeworfen.

Besonders im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen die Ereignisse in Gießen. Dort kam es bei Veranstaltungen der regimetreuen eritreischen Diaspora am 20. August 2022 und am 8. Juli 2023 zu schweren Ausschreitungen. Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft griffen zahlreiche Mitglieder der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ sowohl Veranstaltungsteilnehmer als auch eingesetzte Polizeikräfte an.

Die Gruppierung war im August 2022 in Deutschland gegründet worden und soll das Ziel verfolgt haben, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft setzte die Vereinigung dabei auch auf Gewalt gegen Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung in Deutschland. Auch Polizeikräfte, die zum Schutz solcher Veranstaltungen eingesetzt wurden, seien als legitime Ziele betrachtet worden.

Bei den Ausschreitungen in Gießen und später in Stuttgart sollen Angreifer unter anderem Wurf- und Schlaggegenstände gezielt gegen den Kopfbereich von Menschen eingesetzt haben. Zahlreiche Polizeibeamte und mehrere Veranstaltungsteilnehmer wurden dabei teilweise erheblich verletzt. Die Bundesanwaltschaft wirft Führungspersonen der Gruppierung vor, die gewaltsamen Aktionen koordiniert und zum Einsatz potenziell tödlicher Gewalt aufgerufen zu haben.

Einer der nun Festgenommenen, Merhawi A., soll bereits im August 2022 Mitglied der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ geworden sein und Anfang 2023 das Amt des Generalsekretärs übernommen haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft war er maßgeblich am Aufbau der Strukturen und an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt. Bei den Ausschreitungen in Gießen soll er zudem selbst vor Ort gewesen sein und in einem Fall eine Gruppe von Angreifern angeführt haben.

Der zweite Beschuldigte, Shimangus T., soll der Gruppierung seit November 2022 angehört und kurze Zeit später deren ersten Vorsitz übernommen haben. Auch ihm wird eine maßgebliche Rolle beim Aufbau der Organisation und bei der Vorbereitung gewaltsamer Aktionen vorgeworfen.

Im Sommer 2024 hatte die „Brigade N’Hamedu Deutschland“ nach Angaben der Bundesanwaltschaft angekündigt, künftig auf gewaltsame Ausschreitungen außerhalb Eritreas zu verzichten.

Die beiden Beschuldigten sollen heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser wird ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.

Für Gießen sind die Ermittlungen insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die Stadt bereits zweimal Schauplatz der im Verfahren genannten gewaltsamen Auseinandersetzungen war. Die Bundesanwaltschaft geht dabei von einer maßgeblichen Beteiligung der nun festgenommenen mutmaßlichen Führungspersonen aus.

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.