Der Landkreis Gießen hebt die nächtliche Ausgangssperre zur Kontaktbeschränkung gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf.
Die Ausgangssperre, die eine Regelung aus der 29. Allgemeinverfügung des Landkreises ist und am 2. April in Kraft trat, wird ab sofort nicht mehr umgesetzt. Der Landkreis wird eine 30. Allgemeinverfügung vorbereiten, die am kommenden Sonntag (11. April) in Kraft tritt. Darüber werden weitere Informationen folgen.
Der Verwaltungsstab des Landkreises hat die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre heute beschlossen, nachdem der Landkreis Gießen am siebten Tag in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 200 aufweist (Heute 171,4). Das Gesundheitsamt hat die Testbefunde, die wegen der Osterfeiertage ausstanden, berücksichtigt. Der Landkreis befindet sich nicht mehr in der Stufe „schwarz“ des Eskalationskonzepts des Landes zur Eindämmung der Pandemie. Die pandemische Lage bleibt jedoch weiterhin angespannt. Ansteckungen finden nach Erkenntnis des Gesundheitsamtes in allen Bereichen des täglichen Lebens statt. Regelmäßige Schnelltests für asymptomatische Personen bieten eine Möglichkeit, unentdeckte Infektionen zu erkennen. Eine Übersicht über die kostenlosen Testangebote im Landkreis gibt es unter Schnelltests | Landkreis Gießen – Corona (lkgi.de).
Quelle: lkgi