Seit Mittwoch (19.01.2022) gilt unter anderem auch in Gießens Einkaufszentren, den Fußgängerzonen und auf dem Gießener Wochenmarkt Maskenpflicht. Dies hatte der Landkreis Gießen als Reaktion auf die Einstufung des Landkreises als Hot-Spot der Corona-Pandemie in einer Allgemeinverfügung so geregelt. Diese und weitere Verordnungen können unter Corona-Allgemeinverfügungen und Verordnungen nachgelesen werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Gießen weist darauf hin, dass nur bei den eingegrenzten gastronomischen Verzehrständen/Freiflächen/Biergärten am jeweiligen Platz keine Maskenpflicht besteht. Dafür gilt dort aber die 2G-Zugangs-Regel.

Die Stadt bittet um konsequente Beachtung der Maskenpflicht. Bei der Feststellung von Verstößen dagegen müssen Bürgerinnen und Bürger mit der Einleitung von Bußgeldverfahren rechnen.

Alle Infos zu diesen Regeln und mehr zur aktuellen Situation auf der Corona-Themenseite.

Quelle: giessen.de


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