Die Staatsanwaltschaft Gießen und die beim Polizeipräsidium Mittelhessen eingerichtete 30-köpfige Soko „LACUS“ haben ihre gemeinsamen Ermittlungen im Fall „Ayleen“ zwischenzeitlich abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr Anklage zum Landgericht Gießen erhoben.

Dem Angeschuldigten wird Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen.

Im Verurteilungsfalle droht neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung.

Konkret wird dem 30 Jahre alten, aus Waldsolms (Hessen) stammenden Angeschuldigten zur Last gelegt, die 14-jährige Schülerin am Nachmittag des 21.07.2022 mit seinem Pkw in Gottenheim (Baden-Württemberg) abgeholt und nach Hessen in eine Waldgemarkung bei Langgöns-Cleeberg (Landkreis Gießen) verbracht zu haben. Im Bereich eines Feldweges soll der Angeschuldigte das Mädchen dort kurz nach Mitternacht getötet haben. Die Strafverfolgungsbehörden gehen aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war. Im Anschluss an das Tötungsdelikt soll der Angeschuldigte den Leichnam zum Teufelsee bei Echzell (Wetteraukreis) verbracht haben, wo er am 29.07.2022 von Einsatzkräften der hessischen Polizei aufgefunden werden konnte.

Durch die im Folgenden durchgeführten umfangreichen Ermittlungen – insbesondere in Gestalt der Vernehmung von 122 Zeugen, der Auswertung von über 30.000 Chats und der Einholung einer Vielzahl von rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Gutachten – gelang es Polizei und Staatsanwaltschaft einen dringenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten zu begründen. Aufgrund der digitalforensischen Untersuchungen des Handys des Tatverdächtigen konnte festgestellt werden, dass sich Ayleen und der Angeschuldigten offenbar Ende April 2022 via „Snapchat“ kennengelernt und fortan eine Vielzahl von Nachrichten miteinander ausgetauscht hatten.

Das Schwurgericht in Gießen wird in den kommenden Monaten über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Bitte haben sie Verständnis, dass aus Pietätsgründen und zur Vermeidung einer etwaigen Beeinflussung von Zeugenaussagen keine weiteren Auskünfte zum konkreten Tatablauf und den sonstigen Tatumständen erteilt werden können.

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Polizei Mittelhessen.


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