A5/Pohlheim: Zur Kontrolle eines schwarzen PKW entschlossen sich Zivilfahnder am Donnerstagnachmittag (10.6.), als der Wagen bei Fernwald auf die A5 auffuhr. Sie lotsten den Passat auf den Parkplatz Limes-West und trafen am Steuer einen 24-jährigen aus Nordrhein-Westfalen an. Es zeigte sich, dass der Mann in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung trat. Wegen Betrugsdelikten und Wucher war er schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Im verwahrlosten Fahrzeug fanden sich Rechnungsblöcke und Arbeitsutensilien, außerdem ein EC-Kartenlesegerät, ein Teleskopschlagstock, mehrere Goldketten und auch eine Kreditkarte von einem Mann aus Münster. Alles Gründe, genauer hinzuschauen.

Kriminalistischer Spürsinn bringt Betrug zutage

Die Fahnder schauten sich das Klemmbrett mit den Rechnungsvordrucken an und hoben die Eindrücke der letzten Eintragungen hervor. Der Eintrag stammte von einem Auftrag kurz zuvor in Fernwald. Die Polizisten kontaktierten die arglose Rentnerin. Sie bestätigte die Beauftragung eines Kammerjägers, um die Mäuse in ihrem Garten zu entfernen. Der Mann habe in etwa einer halben Stunde eine Flüssigkeit in Mauselöscher gespritzt und dafür 700 Euro verlangt. Diesen Betrag habe sie auch sofort über das Kartenlesegerät begleichen müssen. An den Dienstleister sei ihr Sohn über das Internet gekommen. Die seriös anmutende Seite habe eine Handynummer als Kontakt enthalten, über die er den Kontakt hergestellt habe. Die Leistung des beauftragten Mäusejägers war offenbar wenig erfolgversprechend ausgeführt und ihr Geld nicht wert. Die Ermittler leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges gegen den 24-Jährigen ein. Ob er auch für eine betrügerische Rohrreinigung für 1200 Euro am gleichen Abend in Bad Vilbel verantwortlich ist, werden weitere Ermittlungen zeigen. Personen- und Fahrzeugbeschreibung lassen dies zumindest vermuten. 

Goldketten oder „Autobahngold“?

Die im Fahrzeug aufgefundenen Ketten sind goldfarben. Ob es sich dabei tatsächlich um solche aus Edelmetall handelt und wie hochwertig sie wirklich sind, werden weitere Untersuchungen ergeben. Betrüger nutzen häufig Billigware und bieten sie zum Kauf zu überhöhten Preisen an. Auch geben sie oft an, sich in einer Notsituation fern der Heimat zu befinden, z.B. dringend Tanken zu müssen, um nachhause zu gelangen. Sie tauschen mit gutmütigen Bürgern Schmuck gegen Bargeld. In der Regel entspricht der Wert des sogenannten „Autobahngoldes“ letztlich nicht dem überlassenen Bargeldbetrag. Bislang sind der Polizei in der Wetterau keine Straftaten mit „Autobahngold“ Anfang/Mitte Juni bekannt geworden, weshalb dem Westfalen auch nichts diesbezüglich vorgeworfen werden kann. Damit mit dem Schmuck auch in Zukunft niemand betrogen werden kann und zu Ermittlungszwecken, wurden auch die Ketten sichergestellt. 

Weitere Ermittlungsverfahren und Verdachtsmomente

Den in der Ablage der Fahrertür gefundenen Teleskopschlagstockes zogen die Kontrolleure ein. Der Mann bekam ihn nicht zurück, da es sich um eine verbotene Waffe handelt. Die Polizisten leiteten ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Was es mit der Kreditkarte aus Münster auf sich hat, ist auch zu klären. Die bereits gesperrte Karte muss irgendwie in den Besitz des Betrügers gekommen sein. Auf welchem Wege dies geschah, müssen die Ermittler noch herausfinden. Darüber hinaus wird geklärt werden, ob mit der Karte möglicherweise schon Straftaten begangen wurden. Auch sie bekam der 24-Jährige nicht zurück. Die Karte kam, mit den anderen sichergestellten Gegenständen, in die Asservatenkammer. 

Im Anschluss an die Maßnahmen durfte der Mann seiner Wege gehen. Dank eines festen Wohnsitzes in NRW ist er für die Justiz erreichbar. Der Erfolg der Zivilfahnder ist ein Glücksgriff. In den meisten Fällen verschwinden die Betrüger unerkannt, ohne weitere Ermittlungsansätze und große Hoffnung auf Identifizierung. Die Polizei rät zur Vorsicht und gesundem Misstrauen. Machen Sie Betrügern das Leben schwer! Geben Sie ihnen keine Gelegenheit! Von Haustürangeboten sollte Abstand genommen werden. Bei der Beauftragung von Handwerkern ist man gut beraten, sich an Empfehlungen im Bekanntenkreis oder ortsansässige Betriebe zu wenden. Offerten aus dem Internet sollten besonders geprüft werden, z.B. ob die angegebene Firma einen konkreten Firmensitz eingetragen hat und über eine Ortsnetznummer erreichbar ist. Seriöse Fahrzeuge, Arbeitsabläufe, Ausrüstung- und Bekleidung der Arbeiter weisen eine anerkannte Firma aus. Betrüger werden immer auf Barzahlung drängen. Manchmal wird gar Vorkasse verlangt. Lassen Sie sich darauf nicht ein! Verlangen Sie einen Vertrag und eine Rechnung. Ziehen Sie Zeugen hinzu und alarmieren Sie die Polizei, wenn Sie bedrängt werden oder sich die Personen nicht abweisen lassen. Weitere Hinweise zum Schutz vor Betrügern finden Sie auf folgender Seite: 

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/


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