Beim Kreis Gießen steht „Rückstufung: Inzidenz unter 100 / Stufe 1 am 22.05.2021“.

Das heißt, dass im Landkreis Gießen wie angekündigt ab Samstag (22. Mai) nicht mehr die Regeln der „Bundesnotbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten. Private Treffen sind damit ab Samstag den 22.Mai für zwei Haushalte erlaubt und die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben.

Schule: Für die Schulklassen eins bis sechs sowie Abschlussklassen gilt Präsenzunterricht, für die Klassen sieben bis elf Wechselunterricht. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist zweimal wöchentlich ein Schnelltest erforderlich. Im ÖPNV gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken, FFP2- oder vergleichbare Masken).

Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs ist mit begrenzter Kundenzahl und Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geöffnet. Für den übrigen Einzelhandel können Geschäfte mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) besucht werden. Es besteht Maskenpflicht, das Vorweisen eines negativen, aktuellen Testergebnisses wird empfohlen (Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt).

Außen-Gastronomie darf unter Auflagen öffnen: Nötig für den Besuch ist auch hier ein negatives, aktuelles Testergebnis. Gastronomen müssen die Kontaktdaten der Gäste erfassen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen ist an die Luca-App angeschlossen, die für diesen Zweck von Betreiber*innen ebenso wie von Gästen genutzt werden kann.

Quelle: Landkreis Gießen


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