Gießen: Drei bewaffnete Raubüberfälle rechnen Ermittler der Gießener Kriminalpolizei einem 15-Jährigen zu. In zwei Fällen kam es bei den Taten zu einer Schussabgabe. An der Fahndung beteiligte Streifenbeamte nahmen den Verdächtigen am 15.11. fest, nachdem er gegen 17.30 Uhr einen Kiosk im Gleiberger Weg überfallen hatte. Dabei hatte er Schüsse aus einer Pistole in den Verkaufsraum abgegeben. Am selben Tag, gegen 16.40 Uhr, überfiel er nach aktuellem Ermittlungsstand auch ein Reisebüro im Asterweg. Auch dabei feuerte er eine Pistole ab, um seiner Forderung nach Geld Nachdruck zu verleihen. In beiden Fällen blieben die Opfer körperlich unverletzt. Nach Spurenlage vor Ort wurden die Schüsse jeweils aus einer Schreckschusswaffe abgegeben.

Die Ermittler rechnen ihm darüber hinaus auch einen Überfall auf einen Supermarkt in der Bahnhofstraße zu. Er wird verdächtigt, am 13.11. gegen 20 Uhr den Markt betreten und unter Vorhalt einer Schusswaffe vom Mitarbeiter Geld gefordert zu haben. Anschließend flüchtete er. Zu einer Schussabgabe in diesem Fall kam es nicht.

Nach dem jüngsten Fall fahndeten mehrere Streifen nach dem zunächst flüchtigen Täter. Eine Streife der Polizeistation Gießen Nord nahm ihn im Rahmen der Fahndung noch in Tatortnähe fest. Bei der Durchsuchung fanden sie das mutmaßliche Tatmittel, eine Schreckschusswaffe, auf. Er musste mit zur Dienststelle. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen stellten Beamte später neben der Waffe noch weitere Beweisgegenstände sicher, die den Tatverdacht erhärteten. Ein 17-Jähriger, der im Verdacht steht, dem 15-Jährigen die Waffe überlassen zu haben, stellte sich im Nachgang selbst bei der Polizei. Ob beiden noch weitere Straftaten zuzurechnen sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Gießen wurde der 17-Jährige im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen entlassen. Den 15-Jährigen führten die Ermittler auf Anordnung der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter am Amtsgericht Gießen vor. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen. Er wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.


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