Gießen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regionalen Verkehrsdienstes Gießen kontrollierten am Donnerstag im Gießener Stadtgebiet die Regeltreue von Verkehrsteilnehmern. Insbesondere nahmen sie Rollerfahrer ins Visier und überprüften dessen Fahrtüchtigkeit und Fahrtauglichkeit ihrer motorisierten Kleinkrafträder gelegt. Zwischen 07.00 und 13.00 Uhr überprüften sie 14 Kleinkrafträder, drei Leichtkrafträder und einen PKW. Die Polizei ermittelt in zwei Fällen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in zwei Fällen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Betäubungmittelgesetz. Zudem stellten die Beamten sieben Mängelkarten, u. a. Ablauf der Hauptuntersuchung, nicht mitgeführte Papiere oder abgefahrene Reifen. Die Fahrer müssen innerhalb einer Frist die Mängel beseitigen oder Dokumente bei der Polizei vorzeigen.

Auf zwei Gießener im Alter von 35 und 50 Jahren kommen Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Sie waren mit getunten Rollern unterwegs. Bei der Überprüfung auf dem Rollenprüfstand wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Der Test der beiden Bikes auf dem Rollenprüfstand brachte es auf über 70 km/h bei erlaubten 45 km/h.

Im Stadtgebiet stellten die Ordnungshüter zwei Rotlichtverstöße fest, die offenbar die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge hatten. Auf die PKW-Fahrer im Alter von 74 und 75 Jahren kommen nun Sanktionen in Form eines Fahrverbots, Punkte in Flensburg und eine Geldbuße in dreistelliger Höhe zu.

Einer Zivilstreife fiel ein Fußgänger auf, der einen Roller ohne Kennzeichen schob. Bei seiner Kontrolle fanden sie bei ihm 18 Gramm Marihuana sowie ein nicht legales Pfefferspray und stellten es sicher. Die Ermittler leiteten ein Verfahren gegen den 18-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz ein.

Ein 21-Jähriger Fahrer eines LKR hatte ein Einhandmesser bei seiner Kontrolle dabei. Da es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand handelt, stellten die Spezialisten es sicher und leiteten ein Ordnungsverfahren ein.


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