Auch wenn es in diesem Fall nur Spielzeugwaffen waren – auf den ersten Blick lassen sich diese Gegenstände kaum von echten Waffen unterscheiden, sorgten diese Sonntagnachmittag für einen kleineren Polizeieinsatz in Linden.

Polizisten der Kontrollgruppe Gießen fielen gegen 16.20 Uhr zwei Jugendliche auf, die in der Großen-Lindener-Straße augenscheinlich mit Waffen unterwegs waren. Die 14-Jährigen begriffen bei ihrer Kontrolle den Ernst der Lage und legten nach Aufforderung unverzüglich die Waffen auf den Boden. Es handelte sich hierbei um Softair-Waffen, die wegen ihrer Ähnlichkeit zu echten Schusswaffen nach dem Waffengesetz auch sogenannte Anscheinswaffen sind. Die Erziehungsberechtigten erhielten Kenntnis über den Vorfall. Gegen die Jugendlichen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren ein.

Die Gießener Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um über den richtigen Umgang mit Softair-Waffen zu informieren:

Softairwaffen sind oftmals täuschend echt aussehende Nachbildungen von erlaubnispflichtigen Feuerwaffen. Sie sind somit in möglichen Einsatzsituationen nicht von “echten Waffen” sofort zu unterscheiden. Als sogenannte “Anscheinswaffen” unterliegen sie besonderen waffenrechtlichen Bestimmungen. Ohne Erlaubnis dürfen sie nicht in der Öffentlichkeit oder außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums mitgeführt werden. Derjenige, der unerlaubt eine Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist hingegen in einem verschlossenen Behältnis erlaubnisfrei.


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