Am Dienstagnachmittag (30.11.2021) kommt es zu einer größeren Kontrollaktion der Stadtwerke Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen im Bereich der Bus-Haltestellen am Behördenzentrum / Berliner Platz. Im Visier der Kontrolleure ist die Überwachung im Hinblick auf die Vorgaben aus der Coronavirus-Schutzverordnung und die Überprüfung eines gültigen Fahrscheins.

“Die Einhaltung der Corona-Regeln ist natürlich für uns von großer Bedeutung und bietet auch einen hohen Schutz für alle Fahrgäste. Wir wollen mit der gemeinsamen Kontrollaktion verdeutlichen, dass wir die Einhaltung der 3-G Regeln in allen Buslinien, die beispielsweise am Berliner Platz ankommen, immer wieder überprüfen und, wenn es erforderlich ist, auch gegen Verstöße vorgehen”, so Anne Müller-Kreutz, Leiterin des Nahverkehr-Services bei den Stadtwerken Gießen.

“Gemeinsame Schwerpunktkontrollen haben sich schon bei Einführung der Maskenpflicht bewährt”, sagt RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. “Für uns ist es daher selbstverständlich, die Sicherheitspartnerschaften mit der Polizei auf stichprobenartige Kontrollen der 3G-Regelung auszuweiten.”

Die Kontrolleure der Stadtwerke Gießen und des Rhein-Main-Verkehrsverbundes werden bei der Schwerpunktkontrolle unterstützt von der Kontrollgruppe der Polizeidirektion Gießen und der Bereitschaftspolizei.

“Wir werden dabei natürlich zunächst einen kommunikativen Ansatz verfolgen. Werden die Regeln aber dann weiter nicht beachtet, so werden die notwendigen Schritte gegen uneinsichtige Personen eingeleitet. Bei vielen anderen Kontrollen in diesem Jahr mussten wir leider auch immer wieder feststellen, dass Personen ohne den notwendigen Fahrschein in Buslinien unterwegs waren. Hier verzeichnen wir tendenziell einen deutlichen Zuwachs dieser Zahlen im Vergleich zum Vorjahr”, so der stellvertretende Leiter der Polizeidirektion Gießen, Polizeirat Stefan Jilg.

Nach den neuen Corona-Schutzmaßnahmen gilt in Bus und Bahn die 3G-Regel. Diese Regel gilt zusätzlich zur Maskenpflicht. Dabei muss, wer nicht geimpft oder genesen ist, einen negativen Corona-Test (kein Selbsttest) mit sich führen. Die Testabnahme darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, Schülerinnen und Schüler. Wer ohne den gültigen Test-Nachweis angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro rechnen.


Werbefläche