Der Landkreis Gießen setzt die in einer neuen Allgemeinverfügung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Schnelltestergebnisses in bestimmten Bereichen von Handel und Dienstleistung nicht um. Stattdessen gibt der Landkreis lediglich eine dringende Empfehlung, diese Möglichkeit zu nutzen, um so mehr Sicherheit vor einer unentdeckten Übertragung des Coronavirus zu schaffen.

Ursprünglich war vorgesehen, dass ab Montag bestimmte Einrichtungen wie Baumärkte, Fitnessstudios oder Friseure nur nach Vorlage eines negativen, tagesaktuellen Schnelltestergebnisses besucht werden dürfen. Aus infektiologischer Sicht des Gesundheitsamtes sei dies auch angebracht, sagt Landrätin Anita Schneider. Die Sieben-Tage-Inzidenz habe sich auch wegen der hochansteckenden Virusvarianten innerhalb einer Woche nahezu verdoppelt. „Diese Entwicklung ist ernst und macht es erforderlich, Infektionen zu unterbrechen, wo immer es geht. Daher hält der Landkreis an einer dringenden Empfehlung fest, vor dem Besuch von Einrichtungen, Geschäften und überall dort, wo es zu vermehrten Kontakten und einer längeren Verweildauer kommt, Schnelltests zu nutzen.“ Ein umfassenderer Einsatz von Schnelltests könnte bei sinkenden Inzidenzen auch erlauben, weitere Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu öffnen.

Der Landkreis rücke von der zunächst vorgesehenen Pflicht jedoch ab, weil sie sich in der vorgesehenen Weise nicht umsetzen lasse, sagt Landrätin Anita Schneider. „Wir haben erkannt, wie komplex das vorgesehene Vorgehen zum Beispiel mit Blick auf die erforderliche Dokumentation war. Daher sehen wir von einer Pflicht ab. Wir bedauern die damit verbundene Irritation.“

Um möglichst vielen Menschen nah an ihrem Wohnort Zugang zu den kostenlosen Bürgertest zu erleichtern, läuft der flächendeckende Aufbau weiterer Schnelltestzentren im Landkreis. Geplant ist ein Angebot in allen Kommunen des Landkreises bis Ostern. Zusätzlich zu den bereits vorhanden fünf Zentren werden am Montag sieben weitere folgen. Zusätzlich gibt es die weiteren kostenlosen Bürgertestungsangebote von Praxen, Apotheken oder Unternehmen.

Quelle: Lkgi


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