In der Nacht zum Freitag, 07. Juli, nahm die Polizei bei den verstärkten Kontrollen anlässlich der vom 07. bis 09. Juli angemeldeten Veranstaltungen und Versammlungen in Gießen einen identifizierten 47 Jahre alten Mann in Gewahrsam, der im Vorfeld öffentlich zur Begehung schwerer Straftaten aufgerufen hatte. Eine Richterin des Amtsgerichts Gießen bestätigte jetzt die Ingewahrsamnahme des 47 Jahre alten Mannes und verfügte eine Gewahrsamsdauer bis kommenden Montag. Außerdem muss der von der Polizei identifizierte Mann, der öffentlich zu Straftaten aufgefordert hatte, die Kosten des Verfahrens tragen. Die Polizei geht auch weiterhin konsequent gegen jedwede festgestellten Verstöße vor.
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