Gießen: Am Montag (23.06.2021) nahmen Ermittler der Gießener Kriminalpolizei mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes Gießen einen Spielhallen- und Gaststättenbetrieb unter die Lupe. Im Ergebnis kommen auf die Betreiber verschiedenste Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu.

Mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Gießen ausgestattet, suchten die Ermittler am Nachmittag den Betrieb in der Gießener Innenstadt auf. Neben einer Spielhalle und einer Wettvermittlungsstelle werden dort auch zwei Gaststätten betrieben.

In der Spielhalle stellten die Betreiber acht Geldspielgeräte auf. Da bei allen acht der Verdacht besteht, dass technische Manipulationen die Gewinne der Spieler schmälern, stellten die Ordnungshüter diese Geräte sicher.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Wettannahmestelle von staatlichen Angeboten wie Oddset oder Hessenlotto und einer Wettvermittlungsstelle, über die ausschließlich private Wettanbieter angeboten werden. Da weder eine Genehmigung für eine Wettannahmestelle, noch ein Antrag für eine Wettvermittlungsstelle vorlagen, stellten die Polizisten unter anderem fünf Wettterminals sicher. Außerdem entdeckten die Ordnungshüter eine Lostrommel gefüllt mit Wettscheinen. Mutmaßlich fand in regelmäßigen Abständen eine Verlosung mit einem möglichen Geldgewinn für die Teilnehmer statt. Da die Betreiber hierfür keine Genehmigung vorweisen konnten, leiteten die Ermittler ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Veranstaltens einer Lotterie ein.

In beiden Gaststätten standen für Kunden Geldspielgeräte sowie ein digitaler Spieltisch bereit. Die Ordnungshüter stellten vier Geldspielgeräte sicher, da der Verdacht besteht, dass technische Veränderungen die Gewinnausschüttung manipulieren. In dem Safe einer der Gaststätten stießen die Polizisten auf eine Stofftasche mit Patronen des Kalibers 9mm. Auch diese knapp 80 Schuss Munition stellten sie sicher.

Neben den Spielautomaten, Wettterminals und den Patronen, stellten die Polizisten Bargeld in niedriger fünfstelliger Höhe sicher. Die Spielautomaten werden nun einer eingehenden technischen Untersuchung zugeführt, um die mutmaßliche Manipulationen nachzuweisen. Wegen der aufgefundenen Munition ermittelt die Polizei wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Das Ordnungsamt leitet im Rahmen seiner primären Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde für Gaststätten und Spielhallen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, weil offensichtlich zu wenig Personal eingesetzt und dadurch die vorgeschriebene ständige Aufsicht der Geldspielgeräte nicht gewährleistet war. Da kein Nachweis über die Kontaktdaten der Kunden geführt wurde, anwesende Kunden keine Corona-Negativbescheinigung nachweisen konnten und eine Angestellte keinen Mundschutz trug, ermittelt das Ordnungsamt Gießen zusätzlich wegen Verstößen gegen die geltenden Corona-Bestimmungen um diese dann an das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Gießen weiter zu leiten.


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