Dillenburg (ots) Wetzlar: Drei Pferde kamen zum Vorschein, als Beamte der Polizeiautobahnstation Mittelhessen am Donnerstagmittag (28.10.2021) um 12:30 Uhr auf der Autobahn 45 ein Gespann kontrollierten. Ein aufmerksamer Autofahrer hatte zuvor einen Sprinter mit Pferdeanhänger gemeldet. Offenbar sei das Tier im Anhänger nicht ordnungsgemäß gesichert.

Die Ordnungshüter trafen das Fahrzeug auf der BAB 45 in Fahrtrichtung Dortmund an und unterzogen den Fahrer auf dem Parkplatz Vogelsang in Höhe Wetzlar einer Kontrolle.

Auf dem Anhänger befand sich ein Pferd, zwei weitere kamen auf der Ladefläche des Renaults zum Vorschein.

An dem Zugfahrzeug, einem Renault Master, waren offensichtlich Umbaumaßnahmen zum Tiertransport vorgenommen worden. Aus der linken Fahrzeugseite wurde ein großer Teil der Seitenwand herausgenommen und durch zwei aufklappbare Alu/Eisenklappen ersetzt. Diese dienten offenbar dazu, die Pferde in den Renault zu verladen.

Ohne Einstreu standen die Tiere auf dem blanken Boden des Renault, der sich als äußerst verunreinigt darstellte. Ein Angebot für Fressen und Trinken war den Tieren nicht gegeben.


Bild: Polizei Mittelhessen

Aufgrund der desolaten Gesamtumstände, zogen die Ordnungshüter Mitarbeiter des Veterinäramts hinzu. Die Tiere hatten bereits einen Weg von rund 1.000 Kilometer von Ungarn hinter sich und sollten in die Niederlande weitertransportiert werden. Der Fahrer konnte keine Erlaubnis zum Transport der Tiere vorweisen konnte. Die Beamten untersagten ihm den weiteren Transport der Pferde. Die Veterinäre organisierten ein Transportfahrzeug für die Pferde und suchten einen Einstellplatz für die nächsten Tage. Derzeit sind die Pferde in der Nähe von Gießen untergebracht. Von dort wird nun der artgerechte Weitertransport zum Käufer nach Holland organisiert. Mitarbeiter des Veterinäramts befassen sich nun mit den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.


Bild: Polizei Mittelhessen

Das Gespann wurde einer Überprüfung unterzogen. Mitarbeiter der technischen Überwachung Wetzlar stellten vierzehn, zum Teil schwerwiegende, Mängel an dem Fahrzeug fest und stuften es als nicht mehr verkehrstauglich ein. Mängel an den Bremsen, ein ausgeschlagenes Radlager, ein unzulässig verändertes Führerhaus, ein mangelhafter Motorhaubenverschluss und ein undichter Motor mit hohem Ölverlust waren nur einige der erheblichen Mängel.

Letztendlich war der Unterboden, auf dem die Tiere standen, durchgerostet, die darüber liegenden Bretter verrottet.

Die baulichen Veränderungen am Renault waren offenbar nicht geprüft und eingetragen. Die Beamten stellten die Kennzeichen sicher und untersagten dem 33-Jährigen die Weiterfahrt. Da der Fahrer des Gespanns über keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vor Ort eine Sicherheitsleistung, zur Sicherung des Strafverfahrens, in Höhe von 600 Euro hinterlassen.


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