Gießen: Bereits im Jahr 2020 war das Polizeipräsidium Mittelhessen mit einem Pilotprojekt, das sich mit illegalem Glücksspiel und kriminellem Handeln im Umfeld von Spielotheken, Wettbüros und ähnlichen Betrieben befasste, an den Start gegangen. Schon in der ersten Phase des Projekts wurde festgestellt, dass bei einigen illegalen Gelspielgerät Gewinne von bis zu zehntausend Euro pro Monat möglich waren. Schnell stellte sich heraus, dass die Grundlage für die Maßnahmen eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis, den Regierungspräsidien, sowie dem Zoll und den Finanzbehörden war. Fazit des Projekts war, dass bei nahezu allen Kontrollen erhebliche Ordnungswidrigkeiten, viele Straftaten, insbesondere wegen Veranstaltungen von illegalem Glücksspiel und Verstöße nach der Abgabenordnung festgestellt wurden. Seit Juli 2022 wird der Deliktsbereich nun durch die Kontrollgruppe Gießen weiter unter die Lupe genommen. Am vergangenen Donnerstag (03.08.2023) kontrollierten die Beamten der Kontrollgruppe gemeinsam mit Mitarbeitenden des Ordnungsamts Gießen, sowie Bad Vilbel in der Gießener Innenstadt. In den frühen Nachmittagsstunden starteten die Ermittler mit ihren Maßnahmen. In der Nordanlage stellten die Beamten in einer Lokalität mehrere Geldspielgeräte fest. Bei drei Geräten steckte das Identifikationsmittel. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet. Ein Spieler bespielte gleichzeitig zwei Geräte. Es wurden die Personalien festgestellt und ein Verfahren eingeleitet. Auf den Betreiber kommt ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro zu. In der Gaststätte direkt nebenan untersagten die Ordnungshüter den Betrieb. Diese hatte einen direkten Zugang zur voran kontrollierten Lokalität. In der Gaststätte war kein gesondertes Aufsichtspersonal vorhanden. Vielmehr wurden die Kunden durch die Mitarbeiterin der Nachbarlokalität versorgt. Eine Oasis-Überprüfung, die seit 2021 Pflicht für Betreiber von Spielhallen mit Geld- und Warenspielgeräten ist, war nicht vorhanden. Auch hier kommt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf den Betreiber von 1.000 Euro zu. In einer Bar in der Bahnhofstraße konnten ebenfalls keine Oasis-Abfragen gemacht werden. Weiterhin wurden geringe Verstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt. Auch in einer vierten kontrollierten Bar in der Bahnhofstraße fehlte die Sperrdatei für Spielsüchtige. An zwei Geldspielgeräten fehlten zudem die gültige Prüfplakette. Ein entsprechendes Verfahren leiteten die Beamten ein. Zu guter Letzt erfolgte die Überprüfung des Mitarbeiters der Lounge. Ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie des Leistungsbetruges werden derzeit noch geprüft.


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