Pohlheim: Am Mittwoch (13.10.2021) führten Beamte der regionalen Verkehrsdienste Wetterau und Gießen mit der Unterstützung eines Kollegen des Ordnungsamtes der Stadt Gießen eine Verkehrskontrolle durch. Der Schwerpunkt der Kontrolle war die Überwachung des Transportes von Gefahrgut. Zwischen 08.00 und 14.30 Uhr kontrollierten sie an der Raststätte Limes-West an der A5 insgesamt 16 LKW, die mit Gefahrgut beladen waren. Der Transport von gefährlichen Gütern stellt sowohl an die Fahrzeugführer, den Unternehmern sowie an die eingesetzten Fahrzeuge zusätzliche Anforderungen. Der Fahrer muss z. b. besonders geschult sein und über einen sogenannten Gefahrgut bzw. ADR-Schein verfügen. Er darf nur mit dieser Bescheinigung den Transport des Gefahrgutes übernehmen, ansonsten wird eine Weiterfahrt untersagt. Bei zwei Fahrzeugen beanstandeten die Ordnungshüter deren Ladungssicherung. Beide Fahrer mussten ihre Ladung nach sichern. Zwei Fahrer nahmen es mit den Lenk- und Ruhezeiten nicht so genau. Dies führte dazu, dass jeweils gegen Fahrer und Spediteur eine Anzeige erstattet wurde. Ein Brummifahrer war zu schnell unterwegs und erhält bald einen Bußgeldbescheid. Das Unternehmen eines Fahrers hatte offenbar kein Datendownload bei dem digitalen Tachografen durch. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und die Geldbuße liegt im dreistelligen Bereich für den Halter. Bei der Auswertung eines Tachogeräts waren Fehlzeiten vorhanden. Der Fahrer gab an, in dieser Zeit Urlaub gehabt zu haben. Für diesen Fall muss der Arbeitgeber aufgrund der EU-Vorschriften dem Fahrer einen Urlaubsschein ausstellen. Der Fahrzeuglenker hatte diese Bescheinigung nicht dabei und muss sie nun innerhalb einer Frist nachreichen. Bei einem Fahrzeug gab der Fahrer keine Länderkennung ein. Vor jeder Fahrt muss er diese Kennung des Landes, in dem er startet, eingeben. Auf ihn wird ein Bußgeld in dreistelliger Höhe zukommen. Beim Auslesen des digitalen Tachografen eines litauischen LKW stellten die Ordnungshüter fest, dass keine Unternehmenssperre gesetzt war: Die Halterfirma des LKW war nicht im digitalen Tachografen hinterlegt. Bei dem Fahrer erhoben die Beamten eine Sicherheitsleistung von 155.-Euro erhoben.


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