An einem Dienstag im November (08.11.2022) befuhr ein 54-jähriger Autohändler aus Bremen mit seinem Abschleppwagen und einem beladenen Anhänger die BAB 5 in Fahrtrichtung Kassel. Einem Zeugen fiel die Fahrweise des Autohändlers auf sowie dessen ungewöhnliche Ladung auf und informierte die Polizei. Eine Streife stoppte das Gespann und kontrollierte es auf dem Parkplatz Limes anhand der Fahrzeugpapiere, ergab sich den Beamten bereits eine Vorahnung, dass der Anhänger überladen sein könnte. Der Autohändler transportierte einen ausrangierten Rettungswagen inklusive Einbauten und vier Kompletträdern. Zudem ließ die Sicherung des Fahrzeuges auf dem Anhänger sehr zu wünschen übrig. Die Zurrgurte waren lediglich mit einem einfachen Knoten am Anhänger befestigt und mit einem Haken in der Felge. Dieser Art der Sicherung für die Reifen ist so nicht zulässig.

Bild: Polizei Mittelhessen
Bild: Polizei Mittelhessen

Die Kontrolleure wogen das Fahrzeuggespann mit einem Spezialgerät. Die Anhängelast war um 26 % überschritten. Ferner fand eine Überladung von über 22 % statt. Die Experten untersagten dem Fahrer zunächst die Weiterfahrt, bis das geladene Fahrzeug auf ein geeignetes Transportfahrzeug umgeladen werden konnte. Auf den Fahrer kommt ein Bußgeld in dreistelliger Höhe zu.


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